LVM Cyberschutz - Jetzt Absichern

Cyberrisiken lauern überall.

Mit einer guten IT-Sicherheit legen Sie den Grundstock für wirksamen Schutz gegen derartige Risiken. Diese schützt Ihr Unternehmen aber nicht vollständig, das Risiko menschlicher Fehler bleibt.

Um die Sicherheit Ihres Unternehmens noch zu steigern, bieten wir Ihnen deshalb unsere Cyber-Versicherung, den LVM-Cyber-Schutz, an.

Dieser Rund-um-Schutz hilft Ihnen im Falle wirtschaftlicher Folgen eines Cyberangriffs. Und wie gut die IT-Sicherheit Ihres Unternehmens ist, können Sie ganz einfach mit unserm LVM-Cyber-Check herausfinden.

Warum ist eine Cyber-Versicherung für
Ihr Unternehmen wichtig?

Bereits mehr als jedes vierte deutsche Unternehmen aus dem Mittelstand hat einen finanziellen Schaden durch Cyberangriffe erlitten – Tendenz steigend. Cyberkriminelle greifen dabei besonders gern kleine und mittlere Unternehmen an. Konzerne mit eigener IT-Abteilung setzen professionelle Abwehrstrategien gegen Hackerangriffe ein. Kleinere Unternehmen sind den Angriffen aus dem Internet dagegen oft schutzlos ausgesetzt.

Wenn es in Ihrem Unternehmen doch einmal zu einem Cyberangriff kommt, dann hilft eine Cyberversicherung.
Mit der Cyberversicherung der LVM, dem LVM-Cyber-Schutz, federn Sie die wirtschaftlichen Folgen eines Cyberangriffs ab
und bekommen Unterstützung bei der Wiederherstellung Ihrer Daten – damit Ihr Betrieb schnell wieder arbeitsfähig ist.

Unsere Leistungen

Der LVM-Cyber-Schutz sichert Vermögensschäden ab,
die durch eine Verletzung der Informationssicherheit verursacht wurden.
Das ist der Fall, wenn elektronische Daten oder informationsverarbeitende Systeme
durch mindestens einen der folgenden Punkte beeinträchtigt sind:

Verfügbarkeit

Daten sind gelöscht oder nicht im gewünschten Umfang verfügbar

Integrität

Daten oder Systeme/Maschinen sind manipuliert und funktionieren nicht korrekt

Vertraulichkeit

sensible Daten gehen verloren

Die Richtige Versicherung für dein Unternehmen

Der Cyberbaustein in der Betriebsinhaltversicherung deckt Schäden, die Ihrem Unternehmen entstehen, wenn es zu einem Cyberangriff gekommen ist:

Haben Hacker sich Zugriff auf Ihre IT verschafft und Daten gelöscht, z. B. Einsatzpläne, Liefertermine oder Maschinenprogramme, ist ein reibungsloser Betriebsablauf meist nicht mehr möglich. Die Versicherung dieses Cyberbausteins beinhaltet:

  • Ersatz des Gewinns und der fortlaufenden Kosten bei Unterbrechung oder Beeinträchtigungen des Betriebs
  • Übernahme der Kosten für die Wiederherstellung der verlorenen Daten
  • Übernahme der Kosten für die Entfernung der Schadsoftware

Der Cyberbaustein in der LVM-Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung deckt Schäden, die Ihren Kunden und anderen Dritten in Folge eines Cyber-Angriffs entstehen:

  • Die LVM wehrt unberechtigte Ansprüche ab – notfalls
    auch vor Gericht.
  • Bei berechtigten Schadenersatzansprüchen wird die
    Zahlung übernommen.

Es kann dabei um den Schaden eines Dritten aufgrund einer Verletzung der Informationssicherheit gehen, beispielsweise wenn sich ein Hacker Zugriff auf Kundendaten verschafft hat. Darüber hinaus werden auch Verstöße gegen das Namensrecht, das Urheberrecht oder auch das Markenrecht abgedeckt, sofern diese durch elektronisch kommunizierte Medieninhalte, wie z.B. unzulässig geteilte Bilder, zustande kommen. Weitere Inhalte dieses Cyberbausteins sind:

  • Vertragsstrafen gegenüber E-Payment-Service-Providern
  • Vertragliche Schadenersatzansprüche

sowie als optionale Erweiterung für zusätzlichen Schutz Cyber-Vertrauensschäden. Gemeint ist eine Vermögensschädigung aufgrund einer Informationssicherheitsverletzung durch Mitarbeiter oder betriebsfremde Personen. Einem Mitarbeiter gelingt es z. B. durch den Einsatz von Schadsoftware, Zugriff auf Firmenkonten zu erhalten. Hierdurch werden immer wieder kleinere Beträge auf sein Privatkonto überwiesen.

Wir empfehlen, den Schutz mit einer Rechtsschutzversicherung abzurunden, damit Sie bei Cyberrisiken umfassend geschützt sind.
 
Bei Schäden in Ihrem Unternehmen
Mit Hilfe von LVM-Rechtsschutz können Schadenersatzansprücheauch direkt gegen den Verursacher durchgesetzt werden, wenndieser bekannt ist.

Wenn Sie selbst in Verdacht geraten
Das Thema Cyberkriminalität ist hochkomplex, was nicht selten zu Ordnungswidrigkeiten mit drastischen Bußgeldern oder gar Strafverfahren führt. Das Risiko, selbst in Ermittlungen zu geraten ist hoch. Oft genügt die Anzeige eines unzufriedenen Geschäftspartners, eines im Streit ausgeschiedenen Mitarbeiters oder eines Konkurrenten.

Aus diesem Grund bieten wir Gewerbekunden im Rahmen der Gewerbe-Kombi-Rechtsschutzversicherung einen auf den LVMCyber- Schutz abgestimmten Spezial-Straf-Rechtsschutz. Die Versicherung im Gewerberechtsschutz enthält beispielsweise

  • Honorarvereinbarungen
  • Zeugenbeistand
  • Rechtsschutz bei Durchsuchung und Beschlagnahme
  • Fimenstellungnahmen
  • Verwaltungsrechtsschutz

Außerdem enthält der Rechtsschutz-Baustein einen Webseiten-Check:
Damit können Sie die Homepage Ihres Unternehmens jederzeit rechtlich überprüfen lassen.

Schadenbeispiele

Ein Mitarbeiter eines Handwerksbetriebs recherchiert auf einer Website, kann jedoch nicht erkennen, dass sie manipuliert ist. Ein Computervirus dringt in das Firmennetzwerk ein, infiziert alle Endgeräte. Sämtliche Kunden- und Termindateien werden zerstört. Die Montageteams können nicht ausrücken und mehrere Tage lang keine Aufträge abarbeiten. Zudem werden Geschäftspartner via EMail infiziert und geschädigt.

Die Wiederherstellung der IT und die Betriebsunterbrechung verursachten Kosten in Höhe von 6.500 Euro. Der Schaden wurde über den Cyberbaustein in der Betriebsinhaltsversicherung abgedeckt. Die Abwehrkosten sowie die Haftpflichtansprüche der geschädigten Geschäftspartner in Höhe von 15.000 Euro wurden durch den Cyberbaustein in der Betriebshaftpflichtversicherung übernommen.

Ein Mitarbeiter einer Steuerberater-Kanzlei erhielt eine Mail mit einem zunächst unauffälligen, jedoch infizierten Anhang. Beim Öffnen lädt sich unbemerkt ein Trojaner in das Kanzleinetzwerk. Der Trojaner späht sensible Mandantendaten aus und übermittelt diese an Cyberkriminelle. Nach Bekanntwerden des Datenlecks müssen die betroffenen Mandanten aufgrund gesetzlicher Vorschriften informiert werden. Im Anschluss wird die Kanzlei von den geschädigten Mandanten angezeigt und verklagt. Es droht ein hohes Bußgeld.

Für die Bereinigung der infizierten Systeme entstanden der Kanzlei Kosten von 2.500 Euro. Die LVM hat den Schaden im Rahmen des Cyberbausteins in der Betriebsinhaltsversicherung übernommen. Die Benachrichtigungskosten und die Haftpflichtansprüche der geschädigten Mandanten betrugen insgesamt 3.000 Euro. Dieser Schaden wurde über den Cyberbaustein in der Betriebshaftpflichtversicherung geregelt. In dem Bußgeldverfahren wird die Kanzlei von einem versierten Fachanwalt vertreten, der das Bußgeld abwenden kann. Die Gewerbe-Kombi-Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten des Verfahrens.

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